Die Interessengemeinschaft „Bonus.Gold“ stellt sich vor.

Zweck der Interessengemeinschaft ist die Bündelung und Durchsetzung der Anliegen der Kapitalanleger zur Wahrung und Mehrung des Kapitals des Finanzproduktes der Bonus.Gold GmbH sowie zum Schutze dessen.

Die Interessengemeinschaft verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile sondern profitieren über die im Vereinszweck genannten Vorteile des Zusammenschlusses.

IG Bonus Gold
c/o Diebewertung.de
Jordanstr. 12
04177 Leipzig

Tel.: 0163/3532648
E-Mail: redaktion@diebewertung.de

Zeit etwas Konkretes zu tun!

Braucht es diese Interessengemeinschaft überhaupt? Ja, denn aus unserer Sicht ist es Zeit zum Handeln für Anleger, die dem Unternehmen ihr Vertrauen geschenkt haben. Möglicherweise gibt es hier eine weitere negative Diskussion um ein Goldunternehmen, denn die Mailadresse des Unternehmens funktioniert nicht. Das  Unternehmen ist zum Beispiel auch nicht über das Telefon erreichbar. Es gibt lediglich eine Bandansage. Hinterlässt man dort seine Nachricht, bekommt man aber leider keinen Rückruf.

Hinweisen muss man aber auch noch auf die letzte Bilanz des Unternehmens, denn hier tut sich dann auch möglicherweise eine “Frage“ auf.  Wo ist das Gold und wo sind sie Herr Kaynar?

Unterstützt durch: Rechtsanwalt Jens Reime

RA Reime Bautzen ist seit 2005 als An­walt zugelas­sen und seit dem glei­chen Jahr als selbst­ständi­ger Rechts­anwalt in Bautzen tätig.

RA Reime Bautzen ist Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht.

Rechtsanwalt Jens Reime
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen

Meine Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt.

Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.

"Nach meiner Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.”

Bad Nauheim, 4. Februar 2019
Artur Bieganski, Wirtschaftsprüfer